Frage: Abdruschin sagt, dass nicht jeder Mensch ein Kind Gottes ist, aber es steht geschrieben, dass ein jeder Mensch als Erbe die Gotteskindschaft in sich trägt und demnach Anrecht an das Reich Gottes hat. Will das Abdruschin bestreiten?
Antwort: Jede unveränderte Niederschrift einer wirklichen Gottesbotschaft wird sich immer mit meinen Ausführungen decken. So auch diese. Es ist kein Widerspruch darin. Nur Ihre Anschauung ist etwas einseitig. Der Ausspruch bestätigt sogar die Wahrheit meiner Erklärungen sehr deutlich. Das Erbe haben, heisst nichts anderes, als die Befähigung durch den geistigen Ursprung in sich tragen. Sobald Sie aber dann das Anrecht dieses Erbes geltend machen wollen, also eingehen wollen in das geistige Reich, so bedingt dies wie überall auf Erden auch hier eine Beweisführung; denn jede Anrechtsgeltendmachung bedingt gleichzeitige Beweisführung. Die Beweisführung kann aber lediglich dadurch erfolgen, dass diese mitgebrachten Fähigkeiten entwickelt worden sind; denn anders ist ein Beweis dafür nicht zu erbringen. Nur in der Betätigung dieser dazu gegebenen Fähigkeiten wird er ersichtlich. Geschieht dies aber, so ist der Menschengeist auch ein Kind Gottes geworden, das fähig ist, in sein Reich einzugehen. Das eine ergibt das andere ganz selbsttätig; denn fertige Entwicklung ist auch gleichzeitig die Kraft, welche ganz automatisch das Tor zu diesem Reich der Freude öffnet. Entwickelt aber ein Mensch die ihm in dieser Beziehung gegebenen Fähigkeiten, also sein Erbe, nicht, so kann er auch die Anwartschaft nicht geltend machen, kann nicht in das Reich Gottes eingehen, und konnte so auch nicht zu einem Kinde Gottes werden, da er sein Pfund vergrub, und nicht nutzwendend anlegte.
In den Worten liegt also keine Gegenüberstellung, kein Widerspruch, sondern nur ein Beweis der Richtigkeit meiner Worte.